Häufige Fragen (FAQ)
Du hast Fragen rund um Tickets, Einlass oder das Event selbst? Hier findest du die wichtigsten Infos kompakt zusammengefasst. Sollte deine Frage nicht dabei sein, melde dich gerne direkt bei uns.
Was ist im VIP-Ticket enthalten (Getränke & Speisen) ?
Im VIP-Bereich der Arena auf Ewald sind während der Veranstaltung zahlreiche Leistungen bereits im Ticketpreis enthalten.
Dazu gehören alle gängigen alkoholfreien Getränke wie Cola, Limonade und Wasser sowie Bier und eine Auswahl an Weinen (rot, weiß und Rosé). Zusätzlich sind ausgewählte Spritz-Getränke wie Aperol Spritz, Wild Berry Lillet und Limoncello Spritz im Preis enthalten.
Nicht im VIP-Ticket enthalten sind Spirituosen, Cocktails und Longdrinks.
Auch kulinarisch ist für Abwechslung gesorgt: Das Catering erfolgt in Zusammenarbeit mit unserem Gastronomiepartner MOTO59 Herten und bietet eine vielfältige Auswahl an warmen und kalten Speisen. Dazu zählen unter anderem verschiedene Fleischgerichte, frische Salate, wechselnde Beilagen sowie – je nach Veranstaltung – auch vegetarische Optionen.
Das genaue Speisenangebot kann je nach Veranstaltung variieren.
Kann ich im VIP-Bereich einen Tisch reservieren?
Ja, Tischreservierungen im VIP-Bereich sind ab einer Gruppengröße von 8 Personen möglich. Schickt uns dafür einfach eure Anfrage an: reservierung.vip@arena-auf-ewald.de
Ist der VIP-Bereich barrierefrei und überdacht?
Ja, der VIP-Bereich ist überdacht, barrierefrei und es gibt auch entsprechende Toiletten!
Gibt es Tickets für Menschen mit Behinderung und Begleitpersonen?
Ja. Personen mit einem gültigen Schwerbehindertenausweis (Merkzeichen „B“) können eine Begleitperson kostenlos mitnehmen.
Wichtig:
Das Begleitticket ist bei unseren Veranstaltungen grundsätzlich nur in Verbindung mit einem Gold Ticket verfügbar. Lege dafür ein Gold Ticket in den Warenkorb – im nächsten Schritt kannst du das kostenlose Begleitticket hinzufügen.
Bitte lade im Buchungsprozess deinen gültigen Behindertenausweis hoch.
Ausnahme:
Bei der Veranstaltung mit Atze Schröder kann das Begleitticket auch beim Standard- oder Front of Stage Ticket ausgewählt werden.
Darf ich eigene Getränke oder Essen mitbringen?
Nein. Das Mitbringen von eigenen Getränken und Speisen ist nicht gestattet.
Was darf ich nicht mit auf das Gelände bringen?
Verboten sind unter anderem:
- Glasflaschen und Dosen
- Waffen oder gefährliche
- Gegenstände
- große Taschen oder Rucksäcke (je nach Event)
- pyrotechnische Gegenstände
Beim Einlass führen wir Sicherheits- und Taschenkontrollen durch. Der Veranstalter behält sich vor, Personen bei Verstößen gegen die Sicherheitsbestimmungen oder bei Auffälligkeiten den Zutritt zum Veranstaltungsgelände zu verweigern.
Gibt es Parkmöglichkeiten vor Ort?
Parkplätze sind begrenzt und nur mit vorab gebuchtem Parkticket verfügbar. Alternativ empfehlen wir die Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln.
Wie kann ich zur Arena auf Ewald anreisen?
Mit dem Auto ist die Zeche Ewald (Doncaster Platz in 45699 Herten) über die A2 (Ausfahrt: Herten), die A43 (Ausfahrt: Recklinghausen-Hochlarmark) sowie die A42 (Ausfahrt: Herne-Wanne) zu erreichen.
Die Buslinien SB27 von Wanne-Eickel Hbf. bzw. Marl Mitte (Haltestelle: Bergwerk Ewald 1/2) sowie 210 von Herten Mitte bzw. Recklinghausen Süd Bf. (Haltestelle: Gelsenkirchener Str.) halten direkt an der Zeche Ewald.
Mit dem Fahrrad ist die Anreise ebenfalls möglich.
Darf ich Fotos oder Videos machen?
Private Aufnahmen sind erlaubt. Mit Betreten des Geländes erklärst du dich außerdem damit einverstanden, dass Foto- und Videoaufnahmen für Marketingzwecke genutzt werden können.
Was passiert, wenn ich mein Ticket verliere?
Bitte wende dich direkt an den Ticketanbieter. In vielen Fällen kann dein Ticket erneut bereitgestellt werden.
Kann ich mein Ticket zurückgeben oder stornieren?
Nein. Tickets sind grundsätzlich vom Umtausch und von der Rückgabe ausgeschlossen.
Gibt es ein Widerrufsrecht beim Ticketkauf?
Nein. Für Veranstaltungen mit festem Termin besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht.
Gelten bei den Veranstaltungen Altersbeschränkungen nach dem Jugendschutzgesetz?
Ja. Bei Veranstaltungen mit Partycharakter wie „Schlager Arena“, „Typisch Mallorca“ oder „Gestört aber GeiL“ gilt das Jugendschutzgesetz. Jugendliche unter 16 Jahren dürfen die Veranstaltung nur in Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten volljährigen Person besuchen. Eine Begleitung per „Muttizettel“ ist möglich.
Bei kulturellen Veranstaltungen, Konzerten oder Comedy-Events gelten die regulären Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes.